Informationen für Kanzleien
Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer
Bei Beginn der Ausbildung ab dem 01.01.2025, monatlich
- Ausbildungsjahr brutto 1.000,00 Euro
- Ausbildungsjahr brutto 1.100,00 Euro
- Ausbildungsjahr brutto 1.200,00 Euro
Die aktuellen Empfehlungen beruhen auf der Beschlussfassung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 21.08.2024 nach Vorschlag des Berufsbildungsausschusses in seiner Sitzung vom 20.03.2024.
Nach § 17 BBiG darf die Ausbildungsvergütung den Mindestlohn, der seit dem 01.01.2020 auch für Auszubildende gilt, nicht unterschritten werden. Den Wortlaut des § 17 BBiG finden Sie hier:
Ausbildungsförderung
Einstiegsqualifizierung
Ausbildung anbieten
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat eine Kanzlei- und Stellenbörse eingerichtet, die auch die Möglichkeit der Suche nach Auszubildenden bzw. Ausbildungsplätzen bietet.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die eine/n Auszubildende/n suchen, können hier eine „Anzeige“ schalten.
Verbundausbildung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund, um eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte) zu erreichen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist u.a., dass
- die Verbundpartner die betriebliche Berufsausbildung im Verbund gemeinsam durchführen oder koordinieren, um die Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung zu vermitteln, die sonst der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb nicht allein vermitteln kann,der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren
- ausgebildet hat, in dem er künftig im Verbund ausbilden wird, da er nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im vollen Umfang vermitteln kann,
- wesentliche Teile der betrieblichen Ausbildung von einem oder mehreren Verbundpartnern (Betrieb, Bildungsstätte etc.) übernommen werden, wobei die Ausbildungsanteile insgesamt mindestens sechs Monate der gesamten Ausbildungsdauer betragen müssen,
- die ausbildenden Kanzleibetriebe ihren Sitz und der Jugendliche seinen Wohnsitz in NRW haben und
- der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt wurde.
Der gewährte Zuschuss beträgt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz im Verbund. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde (Regionalagentur der jeweiligen Gemeinde oder Stadt) erhältlich.