Rechtsanwaltsfachangestellte/r; Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf
Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind qualifizierte Mitarbeiter/innen in einer Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts bei sämtlichen in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Arbeiten. Dabei tragen die Rechtsanwaltsfachangestellten nicht unerheblich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zuverlässigkeit zur Qualität und Effizienz einer Anwaltskanzlei bei. Freude im Umgang mit Menschen, die mit den verschiedensten Problemen des Alltags nach anwaltlichem Rat fragen, und Organisationstalent sind gefragt. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind meist in Anwaltsnotariaten tätig und werden zusätzlich im Notarfachbereich ausgebildet.
Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre. Bei einem entsprechenden Schulabschluss kann die Ausbildung auf bis zu zwei Jahre verkürzt werden. Die Ausbildung erfolgt dual, das bedeutet, die Auszubildenden werden theoretisch in der Berufsschule und praktisch in einer Rechtsanwaltskanzlei bzw. Anwaltsnotariat ausgebildet. Der Berufsschulunterricht erfolgt üblicherweise an zwei Tagen in der Woche.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten, die auf Grundlage der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und der Prüfungsordnung der Kammer abgelegt wird, bieten sich zahlreiche berufliche Perspektiven und Fortbildungsmöglichkeiten sowie sehr gute Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden.
Kontakt
Für Fragen rund um die Ausbildung wenden Sie sich bitte an
Buchstaben A – M
Frau Marijke Fitzner
Durchwahl: 0211 / 49 502 12
m.fitzner@rak-dus.de
Buchstaben N – Z
Vanessa Drewes
Durchwahl: 0211 / 49 502 23
v.drewes@rak-dus.de
Frau SyndRAin Giacyntha-Yacine Nickel
Durchwahl: 0211 / 49 502 62
y.nickel@rak-dus.de
Herrn RA Jörg Stronczek
Durchwahl: 0211 / 49 502 35
j.stronczek@rak-dus.de