Informationen für Kanzleien

Hier finden Sie unsere Vergütungsempfehlung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“.

Hier geht es zum Portal Ausbildungsvertrag online.

Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer

Für die Höhe der Ausbildungsvergütung gibt die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eine Empfehlung vor. Diese beläuft sich bei Ausbildungsbeginn ab dem 01.01.2025 wie folgt:

  1. Ausbildungsjahr brutto 1.000,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr brutto 1.100,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr brutto 1.200,00 Euro

Die aktuellen Empfehlungen beruhen auf der Beschlussfassung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 21.08.2024 nach Vorschlag des Berufsbildungsausschusses in seiner Sitzung vom 20.03.2024.

Nach § 17 BBiG darf die Ausbildungsvergütung den Mindestlohn, der seit dem 01.01.2020 auch für Auszubildende gilt, nicht unterschritten werden. Den Wortlaut des § 17 BBiG finden Sie hier:

Ausbildungsförderung

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das von den Agenturen für Arbeit und dem Jobcenter gefördert wird. Das betriebliche Langzeitpraktikum soll jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung, d.h. in ein festes Ausbildungsverhältnis, dienen.

Die Förderung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober eines Jahres und dauert mindestens vier bis höchstens zwölf Monate.

Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber, mithin auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Der Vorteil für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Jugendlichen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung eine Chance geben, liegt darin, dass sie ihre Nachwuchskräfte näher kennenlernen und sich ein Bild über die praktischen Begabungen jenseits der Schulzeugnisse machen können. Zudem wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter auf Antrag ein Zuschuss zur Praktikumsvergütung und zur Sozialversicherung gezahlt.

Es ist mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag abzuschließen und eine Praktikumsvergütung sowie Sozialabgaben zu zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber

Hier finden Sie den Vordruck für den Einstiegsqualifizierungsvertrag.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat eine Kanzlei- und Stellenbörse eingerichtet, die auch die Möglichkeit der Suche nach Auszubildenden bzw. Ausbildungsplätzen bietet.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die eine/n Auszubildende/n suchen, können hier eine „Anzeige“ schalten.

Verbundausbildung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund, um eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte) zu erreichen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist u.a., dass

  1. die Verbundpartner die betriebliche Berufsausbildung im Verbund gemeinsam durchführen oder koordinieren, um die Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung zu vermitteln, die sonst der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb nicht allein vermitteln kann,der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren
  2. ausgebildet hat, in dem er künftig im Verbund ausbilden wird, da er nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im vollen Umfang vermitteln kann,
  3. wesentliche Teile der betrieblichen Ausbildung von einem oder mehreren Verbundpartnern (Betrieb, Bildungsstätte etc.) übernommen werden, wobei die Ausbildungsanteile insgesamt mindestens sechs Monate der gesamten Ausbildungsdauer betragen müssen,
  4. die ausbildenden Kanzleibetriebe ihren Sitz und der Jugendliche seinen Wohnsitz in NRW haben und
  5. der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt wurde.

Der gewährte Zuschuss beträgt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz im Verbund. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde (Regionalagentur der jeweiligen Gemeinde oder Stadt) erhältlich.

Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“

Wir freuen uns sehr, dass das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ ab dem 1. September 2025 in unserem Kammerbezirk erworben werden kann.

Mit dem neuen Qualitätssiegel können Kanzleien, die besonderen Einsatz in der Ausbildung zeigen, ihr Engagement nun nach außen kenntlich machen. Grundlage des Siegels bilden Leitsätze, die gemeinsame Werte für eine Ausbildung mit hoher Qualität festlegen. Dazu gehören insbesondere eine persönliche Betreuung, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplanes sowie eine Ausbildungsvergütung, die sich an den aktuellen Empfehlungen unseres Vorstands orientiert.

Die Besonderheit des Siegels liegt darin, dass es nur verliehen wird, wenn mindestens ein/e Auszubildende/r sowie ein/e bereits angestellte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r diese Qualität durch ihre Eindrücke bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.

Alle Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie hier: