Zulassung

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung neuer Rechtsanwälte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss unter Verwendung von Formularen, die bei der Rechtsanwaltskammer angefordert oder aus dem Internet heruntergeladen werden können, beantragt werden.

Das Zulassungsverfahren dauert ca. zwei bis vier Wochen. Die Dauer des Zulassungsverfahrens hängt u.a. davon ab, ob aufgrund der Angaben des Bewerbers und vor dem Hintergrund der Versagungsgründe des § 7 BRAO weitere Überprüfungen bzw. eine weitere Aufklärung des Sachverhalts (z.B. durch die Anforderung von Strafakten) erforderlich ist. In diesen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen.

Erst-/Wiederzulassung

Antrag, Fragebogen und Hinweise auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Merkblatt und Muster einer Freistellungserklärung sowie einer Erklärung zur hoheitlichen Tätigkeit

Antrag für zugelassene Syndikusrechtsanwälte bei Arbeitgeberwechsel

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei bestehender Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei bestehender Rechtsanwaltszulassung

Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und niedergelassener Rechtsanwalt

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit

Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf eine weitere Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt

Zulassung von Anwälten mit Zweitberuf

Antrag, Fragebogen und Hinweise auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Zweitberuf

Merkblatt und Muster einer Freistellungserklärung sowie einer Erklärung zur hoheitlichen Tätigkeit

Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Verlegung der Zulassungskanzlei

Antrag auf Aufnahme einer Berufsausübungsgesellschaft in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Sitzverlegung gem. § 59m Abs. 3 BRAO i.V.m. § 27 Abs. 3 BRAO

Antrag auf Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft

Antrag auf Zulassung einer inländischen oder sonstigen Berufsausübungsgesellschaft nach § 59b Abs. 2 BRAO

Antrag auf Zulassung als ausländische Berufsausübungsgesellschaft

Stammblatt ehem. RA-GmbH

Aufnahme nach EuRAG

Antrag, Fragebogen und Hinweise

Aufnahme nach § 206 BRAO

Antrag, Fragebogen und Hinweise zur Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gem. § 206 BRAO

Aktuelle Fassung der Durchführungs-Verordnung

Mitteilung über geänderte Kanzleidaten

Formular zur Mitteilung über geänderte Kanzleidaten (Kanzlei / Weitere Kanzlei / Zweigstelle)

Befreiung von der Kanzleipflicht

Antrag auf Befreiung von der Kanzleipflicht gem. §§ 29, 29a BRAO

Merkblatt zur Befreiung von der Kanzleipflicht

Rückgabe der Zulassung/Verzicht

Verzicht auf die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO (ohne Bestehen einer Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) gem. § 46 b Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO (ohne Bestehen einer Zulassung als Rechtsanwalt)

Verzicht auf die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO bzw. § 46 b Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO

Verzicht auf die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO unter Beibehaltung der Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) gem. § 46 b Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO unter Beibehaltung der Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt

Verzicht auf die Aufnahme als niedergelassener ausländischer Anwalt nach § 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO

Verzicht auf die Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft gem. § 59h Abs. 3 Nr. 3 BRAO

Verzicht auf die Aufnahme als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt nach § 4 Abs. 1 EuRAG i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO