Institutionen

Als Freier Beruf genießt die Anwaltschaft das Privileg der Selbstverwaltung. Ausdruck dieses Privilegs ist nicht nur die Rechtsanwaltskammer, sondern auch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, die Anwaltsgerichtsbarkeit sowie die Satzungsversammlung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu diesen für die Anwaltschaft wichtigen Institutionen.

Nutzen Sie hier den direkten Weg zum Anwaltsversorgungswerk.

Hier finden Sie eine Übersicht der Delegierten unseres Bezirks.

Informieren Sie sich über die Instanzen der Anwaltsgerichtsbarkeit.

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Versorgungswerk wurde 1984 auf der Grundlage des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung (RAVG NW – GVBl. NRW 1984, S. 684 ff.) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die Verwaltung des Versorgungswerks nahm ihre Tätigkeit am 01.11.1985 auf, nachdem die von der Ersten Vertreterversammlung formulierte Satzung am 01.08.1985 in Kraft getreten war.

Das Versorgungswerk gewährleistet als berufsständische Versorgungskasse die Rentenversicherung der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen Rechtsanwälte. Auf Antrag erbringt es seine Leistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie Sterbegeld.

Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist in den §§ 191a ff. BRAO geregelt. Aufgabe der Satzungsversammlung ist der Erlass einer für alle deutschen Rechtsanwälte verbindlichen Berufsordnung und einer Fachanwaltsordnung als Satzung (§ 191a Abs. 2 BRAO). Die einzelnen Satzungskompetenzen zur Regelung der Berufsordnung sind in § 59b Abs. 2 BRAO festgelegt.

Mitglieder der Satzungsversammlung, die umgangssprachlich auch Anwaltsparlament genannt wird, sind der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern (diese, sofern sie nicht außerdem gewählt wurden, sämtlich ohne Stimmrecht) sowie gewählte Vertreter aller regionalen Rechtsanwaltskammern (§ 191a Abs. 4 BRAO).

Mitglieder aus dem Kammerbezirk

Dr. Damian Hecker
McDermott Will & Emery Rechtsanwälte
Steuerberater LLP
Stadttor 1
40219 Düsseldorf

Florian F.P. Hesse
Moseler + Hesse Rechtsanwälte
Böningerstr. 37
47051 Duisburg

Karin Holloch
HOLLOCH COMPLIANCE
Achenbachstr. 8
40237 Düsseldorf

Nicola Kreutzer
Kreutzer & Kreuzau Rechtsanwälte PartGmbB
Am Wehrhahn 18
40211 Düsseldorf

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Schwertgesweg 35
40670 Meerbusch

Dr. Hans-Michael Pott
Sernetz Schäfer PartG mbB
Berliner Allee 10
40212 Düsseldorf

Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M.
Hengeler Mueller Partnerschaft
von Rechtsanwälten mbB
Benrather Str. 18-20
40213 Düsseldorf

Anwaltsgerichtsbarkeit

Anwaltsgericht Düsseldorf

Gegen einen Rechtsanwalt, der gegen Berufspflichten schuldhaft verstößt, kann eine anwaltsgerichtliche Maßnahme (§ 114 Abs. 1 BRAO) verhängt werden. Für das Verfahren ist im ersten Rechtszug das Anwaltsgericht zuständig (§ 119 Abs. 1 BRAO). Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts können nur Rechtsanwälte ernannt werden. Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter (§ 95 Abs. 1 S. 1 BRAO).

Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan 2026 des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf finden Sie hier:

Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Scheibenstraße 17
40479 Düsseldorf

Postfach 104237
40033 Düsseldorf

Telefon: 0211-49502-71
Telefax: 0211-49502-79

Anwaltsgerichtshof NRW

Die Anwaltsgerichtshöfe entscheiden im ersten Rechtszug über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nach der BRAO, soweit nicht die Streitigkeiten anwaltsgerichtlicher Art oder einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind (§ 112a Abs. 1 BRAO). Darüber hinaus sind die Anwaltsgerichtshöfe in anwaltsgerichtlichen Verfahren Berufungs- und Beschwerdeinstanz.

Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen
Heßlerstr. 53
59065 Hamm

Telefon: 02381-272-0
Telefax: 02381-272-518

Anwaltssenat des BGH

Die höchste Instanz bildet der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen. Dieser Senat besteht aus dem Präsidenten des BGH sowie drei Mitgliedern des BGH und drei Rechtsanwälten als Beisitzern (§ 106 Abs. 2 S. 1 BRAO).

Bundesgerichtshof
Senat für Anwaltssachen
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721-159-0
Telefax: 0721-159-2512