Für Mandanten

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bietet auch für Mandanten zahlreiche Informationen und Dienstleistungen an. Der Service geht vom Finden des richtigen Rechtsanwalts über die Anwaltssuche bis zur Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und ihren Anwälten. Viele nützliche Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten in dieser Rubrik.

Finden Sie hier schnell und gezielt den passenden Rechtsbeistand für Ihr Anliegen.

Erfahren Sie, wie sich Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich lösen lassen.

Finden Sie Unterstützung im Strafrecht sowie den Notdienst für dringende Fälle.

Finden Sie beim BGH zugelassene Anwälte für Mandate mit Prozesskostenhilfe.

Lassen Sie Streitigkeiten oder Honorarfragen mit einer Schlichtung außergerichtlich beilegen.

Mediation

Eine Mediation sollte jeder in Betracht ziehen, dem es darum geht, am Ende einer Auseinandersetzung nicht „Sieger“ und „Besiegte“ – oder vielleicht auch nur Besiegte -, sondern nach Möglichkeit nur Sieger oder zumindest „Befriedete und zufrieden Gestellte“ vorzufinden. Mediation ist deshalb überall dort sinnvoll, wo ein gemeinsames Leben, Handeln, Arbeiten etc. der Beteiligten auch nach der Auseinandersetzung fortgesetzt werden soll oder muss.

Es versteht sich von selbst, dass Rechtsanwälte die „geborenen“ Mediatoren sind, weil zur anwaltlichen Tätigkeit seit jeher auch das Vermitteln und Schlichten gehört und weil überall dort, wo es u.a. um rechtliche Fragen geht, sinnvolle Mediation nur vor dem Hintergrund einer Kenntnis der Rechtslage möglich ist. Anwälte, die als Mediatoren auftreten, bieten außerdem die Gewähr, auch tatsächlich über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation zu verfügen.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt eine Liste derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die „durch geeignete Ausbildung“ nachgewiesen haben, dass sie „die Grundsätze des Mediatorverfahrens beherrschen“ (§ 7a BORA).

Sie können in der Rubrik „Anwaltssuche“ unter dem Stichwort „Mediator“ einsehen, welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Mediatoren-Liste verzeichnet sind.

Nach § 135 Abs. 1 S. 1 FamFG kann in Scheidungssachen und Folgesachen das Gericht anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person teilnehmen. Das Gespräch ist selbst noch keine Mediation, sondern hat nur den Zweck, über Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung aufzuklären.

Sie können in der Rubrik „Anwaltssuche“ unter dem Stichwort „Berater i.S.v. § 135 Abs. 1 FamFG“ erfragen, welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Düsseldorfer Kammerbezirk zu einem kostenlosten Informationsgespräch zur Verfügung stehen.

Pflichtverteidiger im Bezirk der RAK Düsseldorf

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt eine Liste derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereit sind, – auch kurzfristig und außerhalb der üblichen Bürozeiten – Pflichtverteidigungen zu übernehmen.

Welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Pflichtverteidiger-Liste verzeichnet sind, kann unterteilt nach den Bezirken, in denen die jeweilige Rechtsanwältin/der jeweilige Rechtsanwalt bereit ist, tätig zu werden, in der Rubrik „Anwaltssuche“ unter dem Stichwort „Pflichtverteidiger“ abgefragt werden.

PKH-Anwälte vor dem BSG

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt eine Liste derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Düsseldorfer Kammerbezirk, die bereit sind, PKH-Mandate vor dem Bundessozialgericht zu übernehmen.

Welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Liste verzeichnet sind, kann unterteilt nach den Bezirken, in denen die jeweilige Rechtsanwältin/der jeweilige Rechtsanwalt ansässig ist, in der Rubrik „Anwaltssuche“ unter dem Stichwort „PKH-Anwälte vor dem BSG“ abgefragt werden.

Schlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und ihren Auftraggebern hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach §§ 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 77 BRAO eine „Schlichtungsabteilung“ gebildet. Die Schlichtungsabteilung kann insbesondere bei Streitigkeiten über die anwaltliche Honorarrechnung, aber auch bei sonstigen Schwierigkeiten innerhalb der Mandatsbeziehung angerufen werden. Weitere Informationen enthält die Schlichtungsordnung.