Informationen für Kanzleien

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ausbildungsplätzen.

Hier finden Sie die Prüfungstermine für die Ausbildung.

Hier geht es zur neuen Website der RAK Düsseldorf für den Ausbildungsberuf.

Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer

Bei Beginn der Ausbildung ab dem 01.01.2025, monatlich

  1. Ausbildungsjahr brutto 1.000,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr brutto 1.100,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr brutto 1.200,00 Euro

Die aktuellen Empfehlungen beruhen auf der Beschlussfassung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 21.08.2024 nach Vorschlag des Berufsbildungsausschusses in seiner Sitzung vom 20.03.2024.

Nach § 17 BBiG darf die Ausbildungsvergütung den Mindestlohn, der seit dem 01.01.2020 auch für Auszubildende gilt, nicht unterschritten werden. Den Wortlaut des § 17 BBiG finden Sie hier:

Ausbildungsförderung

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das von den Agenturen für Arbeit und dem Jobcenter gefördert wird. Das betriebliche Langzeitpraktikum soll jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung, d.h. in ein festes Ausbildungsverhältnis, dienen.

Die Förderung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober eines Jahres und dauert mindestens vier bis höchstens zwölf Monate.

Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber, mithin auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Der Vorteil für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Jugendlichen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung eine Chance geben, liegt darin, dass sie ihre Nachwuchskräfte näher kennenlernen und sich ein Bild über die praktischen Begabungen jenseits der Schulzeugnisse machen können. Zudem wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter auf Antrag ein Zuschuss zur Praktikumsvergütung und zur Sozialversicherung gezahlt.

Es ist mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag abzuschließen und eine Praktikumsvergütung sowie Sozialabgaben zu zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber

Hier finden Sie den Vordruck für den Einstiegsqualifizierungsvertrag.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat eine Kanzlei- und Stellenbörse eingerichtet, die auch die Möglichkeit der Suche nach Auszubildenden bzw. Ausbildungsplätzen bietet.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die eine/n Auszubildende/n suchen, können hier eine „Anzeige“ schalten.

Verbundausbildung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund, um eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte) zu erreichen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist u.a., dass

  1. die Verbundpartner die betriebliche Berufsausbildung im Verbund gemeinsam durchführen oder koordinieren, um die Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung zu vermitteln, die sonst der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb nicht allein vermitteln kann,der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren
  2. ausgebildet hat, in dem er künftig im Verbund ausbilden wird, da er nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im vollen Umfang vermitteln kann,
  3. wesentliche Teile der betrieblichen Ausbildung von einem oder mehreren Verbundpartnern (Betrieb, Bildungsstätte etc.) übernommen werden, wobei die Ausbildungsanteile insgesamt mindestens sechs Monate der gesamten Ausbildungsdauer betragen müssen,
  4. die ausbildenden Kanzleibetriebe ihren Sitz und der Jugendliche seinen Wohnsitz in NRW haben und
  5. der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt wurde.

Der gewährte Zuschuss beträgt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz im Verbund. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde (Regionalagentur der jeweiligen Gemeinde oder Stadt) erhältlich.