Dringend gesucht: Richter:innen für die Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche

17. Juni 2026

Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (Diakonie RWL) sucht für die laufende Amtsperiode 2023 – 2029 geeignete Persönlichkeiten zur Übernahme eines ehrenamtlichen Richteramtes in mitarbeitervertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD).

Für die 1. Kammer der Gemeinsamen Schlichtungsstelle, die für kollektivrechtliche Streitigkeiten im rechtsrheinischen zuständig ist, wird dringend eine Nachbesetzung gesucht.

Soweit Sie Interesse haben, können Sie sich sehr gerne direkt an die Schlichtungsstelle wenden (schlichtungsstelle@diakonie.rwl.de) wenden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Berufung ergeben sich insbesondere aus §§ 58, 59 MVG.EKD sowie § 9 Abs. 6 KiGG.EKD. Danach müssen die Mitglieder wählbar zu einem kirchlichen Amt innerhalb der EKD sein und dürfen insbesondere in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer kirchlichen Körperschaft oder diakonischen Einrichtung stehen.

Zudem ist eine Mitgliedschaft in kirchenleitenden Organen ausgeschlossen. Eine Berufung ist möglich, sofern bei Beginn der Amtszeit das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.