Schaffung neuer Zuständigkeitskonzentrationen an den Landgerichten Bonn und Dortmund sowie am Amtsgericht Dortmund
18. Dezember 2025
Die neuen gerichtlichen Zuständigkeitskonzentrationen in Nordrhein-Westfalen werden zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung vom 5. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1152) sieht die folgenden Änderungen vor: